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Wichtiges vor dem Abschluss der Kooperation

Derzeit kann ich nicht sagen, ab wann ich die Betreuung benötige, wann müsste ich Bescheid geben?

Sobald Sie den Zeitpunkt wissen, ab wann Sie eine Betreuerin benötigen, ist es nötig mit uns Kontakt aufnehmen. Am besten ist es jedoch uns die Benötigung des Einsatzes einer Betreuerin mindestens 5 bis 10 Tage im Voraus mitzuteilen. Je mehr Zeit zum Suchen einer geeigneten Person Sie uns lassen, desto bessere Betreuerin wir für Sie finden können.

Wie lange dauert es, bis ich die Betreuerin bei mir empfangen kann?

Es hängt von den Anforderungen des Kunden ab. Durchschnittlich können Sie nach 5 bis 10 Tagen eine Betreuerin empfangen.

Was muss ich tun, um eine Betreuerin von Ihnen vermittelt zu bekommen?

Sie können uns unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 23 23 10 erreichen, oder uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen, und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Vergessen Sie nicht die Uhrzeit, wo wir Sie erreichen können, anzugeben. Falls Sie eine schnelle Frage hätten, können Sie uns per Live-Chat (unten rechts) oder E-Mail schreiben. Sie können ebenso den Fragebogen auszufüllen, wo wir die notwendigen Informationen erhalten, und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Was muss ich der Betreuerin gewähren?

Unterbringung, am besten eigenes Zimmer, Verpflegung, Freizeitmöglichkeit. Internetzugang wäre ein großer Gefallen, damit die Betreuerin mit ihren Verwandten und Bekannten in Kontakt bleiben kann.

Wann bekomme ich die staatliche Förderung?

Bezüglich des Ablaufes der staatlichen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung geben wir dem Kunden die komplexen Informationen und die erforderlichen Unterlagen. Die erforderlichen Formulare werden Ihnen schon beim ersten Einsatz der Betreuerin zugestellt.

Hat die Betreuerin alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, muss ich mich um nichts kümmern?

Wir achten darauf, dass jede Betreuerin alle erforderlichen Unterlagen zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Besitz hat. Diese werden Ihnen per E-Mail oder per Betreuerin bei ihrem Einsatz zugestellt.

Wie sind die Kompetenzen einer Betreuerin, was sie darf und nicht darf?

Das Tätigkeitsfeld der Betreuerin umfasst in der Regel die Grundpflege der betreuungsbedürftigen Person, Hilfestellung bei der Hygiene sowie übliche Haushaltsführung. Fachliche Tätigkeiten sind nur aufgrund ärztlicher Empfehlung des Behandlungsarztes zulässig.

Zahlen die Betreuerinnen SVA-Beiträge selbst?

Jede Betreuerin bekommt von Ihnen einen Beitrag zur SVA und als selbständig erwerbstätige Person bezahlt die Beiträge selbst.

Muss man die Betreuerin mit Nebenwohnsitz anmelden?

Jede Betreuerin muss innert 3 Tagen ab dem Einsatz im Sinne des Gesetzes mit Nebenwohnsitz angemeldet werden.

Kann die Betreuerin das Insulin verabreichen?

Die Betreuerin kann die Insulinspritze nur mit Einverständnis des Behandlungsarztes verabreichen.

Welcher Staatsangehörigkeit gehören die Betreuerinnen an?

Wir arbeiten ausschließlich mit slowakischen Betreuerinnen zusammen.

Kostenlose Hotline:

0800 23 23 10


Kontakt

Unsere Geschäftsstelle:

NOWA & WELT, o.z.

Radayho 8/A | 984 01 Lucenec

Slowakische Republik

Mo - Fr   9.00 - 15.30

Hotline: 0800 23 23 10

Handy-Nr.: +421 917 211 677

E-mail: office@betreuung.co